1. Was bedeutet Digitalisierung der Buchhaltung?
Die digitale Buchhaltung ersetzt Papierbelege durch digitale Prozesse und automatisierte Workflows. Dazu gehören:
✅ Digitale Belegerfassung (Scannen oder automatische Belegübernahme per E-Mail)
✅ Elektronische Archivierung von Rechnungen, Quittungen und anderen Dokumenten
✅ Automatisierte Buchungsprozesse in Buchhaltungssoftware wie DATEV oder Lexware
✅ Datenzugriff und revisionssichere Speicherung der Dokumente
💡 Klingt praktisch? Ist es auch! Doch damit das Finanzamt die digitale Buchhaltung akzeptiert, müssen alle Prozesse GoBD-konform sein.
2. Welche Anforderungen stellt das Finanzamt an digitale Buchhaltung?
📌 1. Unveränderbarkeit von Belegen
- Belege müssen fälschungssicher gespeichert werden.
- Eine nachträgliche Bearbeitung darf nur mit dokumentierter Änderungshistorie erfolgen.
- Rechnungen müssen im Originalformat (z. B. PDF, E-Mail) archiviert werden.
📌 2. Ordnungsgemäße Archivierung & Aufbewahrungspflicht
- Alle steuerrelevanten Belege müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
- Digitale Rechnungen müssen jederzeit abrufbar und lesbar sein.
- Cloud-Speicherlösungen müssen GoBD-konform sein.
📌 3. Verfahrensdokumentation zur Nachvollziehbarkeit
- Das Finanzamt kann jederzeit prüfen, wie digitale Belege verarbeitet und gespeichert werden.
- Eine fehlende oder unvollständige Verfahrensdokumentation kann dazu führen, dass das Finanzamt die Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß einstuft.
Tipp: Mit NEXTDOKU kannst du eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation automatisch erstellen.
3. Was passiert, wenn Unternehmen keine Verfahrensdokumentation haben?
Viele Unternehmen digitalisieren ihre Buchhaltung, vergessen aber die Pflicht zur Dokumentation. Die Folgen sind oft teuer:
❌ Problem 1: Steuerschätzungen durch das Finanzamt
Fehlt eine Verfahrensdokumentation, kann das Finanzamt deine Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß einstufen – und Einnahmen schätzen.
❌ Problem 2: Betriebsprüfungen werden komplizierter
Ohne eine klare Dokumentation können Prüfer verlangen, dass alte Papierbelege nachgereicht werden – was den Prüfungsprozess langsam und aufwendig macht.
❌ Problem 3: Sicherheitslücken und fehlende Nachweise
Fehlende oder unklare Prozesse können dazu führen, dass digitale Belege nicht anerkannt werden. Das kann dazu führen, dass du nachträglich Steuern zahlen musst.
💡 Fazit: Wer seine Buchhaltung digitalisiert, sollte unbedingt eine Verfahrensdokumentation haben – sonst kann die Digitalisierung mehr Probleme schaffen, als sie löst.
4. Wie erstelle ich eine Verfahrensdokumentation für digitale Buchhaltung?
Eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation sollte mindestens folgende Inhalte haben:
📌 1. Allgemeine Beschreibung der Buchhaltungsprozesse
- Welche Software wird genutzt? (DATEV, Lexware, SAP, etc.)
- Wie erfolgt die digitale Belegerfassung?
- Wer ist für die Buchhaltung verantwortlich?
📌 2. Technische Dokumentation
- Wo und wie werden digitale Belege gespeichert?
- Welche IT-Systeme sind beteiligt?
- Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es (z. B. Zugriffsbeschränkungen, Backups)?
📌 3. Belegfluss und Archivierung
- Wie werden Rechnungen empfangen und gespeichert?
- Wie wird sichergestellt, dass Belege unveränderbar sind?
- Welche Softwarelösungen sorgen für GoBD-Konformität?
📌 4. Internes Kontrollsystem (IKS)
- Wer überwacht die Einhaltung der GoBD?
- Wie werden Änderungen dokumentiert?
- Welche Maßnahmen verhindern Manipulationen?
💡 Tipp: Die Verfahrensdokumentation sollte regelmäßig aktualisiert werden, besonders wenn sich technische Prozesse oder Buchhaltungssoftware ändern.
5. Verfahrensdokumentation einfach mit NEXTDOKU erstellen
Die manuelle Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist aufwendig und fehleranfällig. Mit NEXTDOKU kannst du deine Verfahrensdokumentation einfach digital und GoBD-konform erstellen.
✅ Vorteile von NEXTDOKU:
✔ Automatische Generierung einer rechtskonformen Verfahrensdokumentation
✔ Einfache Verwaltung & regelmäßige Updates
✔ GoBD-konforme Struktur ohne komplizierte Vorlagen
✔ Direkte Anbindung an DATEV & andere Buchhaltungssysteme
Mit NEXTDOKU erstellst du deine Verfahrensdokumentation in wenigen Minuten und sicherst dich für die nächste Betriebsprüfung ab.
6. Fazit: Digitalisierung ohne Verfahrensdokumentation ist riskant
Die digitale Buchhaltung ist ein großer Vorteil für Unternehmen – doch ohne eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation drohen Betriebsprüfungsprobleme und Steuerschätzungen.
💡 Das Wichtigste auf einen Blick:
✔ Digitale Buchhaltung muss GoBD-konform sein, um anerkannt zu werden.
✔ Eine Verfahrensdokumentation ist Pflicht, wenn Belege digital verarbeitet werden.
✔ Wer keine Dokumentation hat, riskiert Steuerschätzungen & Probleme mit dem Finanzamt.
✔ Mit NEXTDOKU kannst du deine Verfahrensdokumentation einfach & automatisch erstellen.
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